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Alternativen: Ausflüge nach Marrakesch, Diabet, Tidzi, Kiten, Wellenreiten, Kayak, Landsurfer, Kamel/Pferde-Reiten. Ausflüge Marrakesch (ca. 2h), Casablanca (ca. 4 h) EssenTrinken: Sehr gutes Essen, alle Speisen, frischer Fisch, in der Medina meist sehr günstig KlimaSonne: maritimes Atlantikklima mittlere UV-Strahlung, mind. LSF 12! nicht Oben Ohne! Kleidung: leichte Baumwollkleidung, Pullover/Windjacken mitnehmen! Abends bitte nicht in kurzen Hosen Neopren: 3mm Kurzarm- oder Vario-Steamer, Surfschuhe nicht notwendig TelefonWLAN: Mittelteure internationale Verbindungen, 2 GSM-Netze vorhanden.WLAN in Essouira an Mistral-Station, in Sidi Internet vorhanden Mietwagen: Petit Taxis ca.10 DHM innerhalb des Ortes, km) ErsteHilfe: Krankenhaus in Essaouira, Lifeguard in Essaouira und Sidi am Strand / ärztl Versorgung in Essaouira Trinkgelder: wie bei uns üblich ca.10% Trinkwasser: Leitungswasser nur zum Zähneputzen geeignet. Generelles: Marokko ist von allen nordafrikanischen Staaten am weitesten europäisch geprägt, trotzdem bitte Rücksicht auf die dortige Kultur nehmen (z.B. Einschränkungen während des Ramadans) Landessprache: Arabisch & Französisch (auch Englisch, aber KAUM Deutsch) Zahlungsmittel: Marokkanische Dirham, 1 Euro = 10 MAD. EC-Karte sollte Maestro-Logo haben, VPay funktioniert noch kaum Impftipps: Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:,- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung,- Hepatitis A,- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition,- Typhus,- Cholera,- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition,- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition,- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer ExpositionMasern:,Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.Coronavirus:,Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.Poliomyelitis:,Bei der Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Infektionsrisiko ist eine Polio-Impfung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung muss zwischen 12 Monate und 4 Wochen vor der Einreise erfolgt sein. Aktuelle Länder mit Poliomyelitis-Infektionsgefahr:Afrika: ,Demokratische Republik Kongo, Mosambik, Niger, Nigeria, Somalia, Angola, Äthiopien, Benin, Ghana, Kamerun, Sambia, Togo, Tschad, Zentralafrikanische RepublikAsien:,Afghanistan, Indonesien, Pakistan, Myanmar, China, Philippinen, Ozeanien:,Papua-Neuguinea,Schlussbestimmungen,Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.Datenstand vom: 07.01.2022 11:22 für Kunden von: Surf & Action Company Touristik GmbH, Keltenring 7, 82041 Oberhaching Einreiseinfos: Coronavirus:,Die Einreise ist nicht möglich. Es besteht eine Einreisesperre bis auf Weiteres. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland können die nachfolgenden Bestimmungen abweichen.Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:- Luftweg,- Landweg,- Seeweg,Reisen innerhalb des Landes:Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Reisen zwischen den Regionen und Provinzen sind nur mit Sondergenehmigung oder vollständigem Impfnachweis möglich.Wichtig bei der Einreise:- Marokko unterteilt andere Länder in zwei Kategorien: Kategorie A für Länder mit geringem Risiko und Kategorie B für Länder mit hohem Risiko. ,- Dies führt zu unterschiedlichen Voraussetzungen bei der Einreise. ,- Die Länderzuordnung und die jeweiligen Bestimmungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.visitmorocco.com/en/travel-info/covid-19-travel-safely-to-morocco (https://www.visitmorocco.com/en/travel-info/covid-19-travel-safely-to-morocco).,Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.,- Dies gilt für Reisende aus Länderkategorie B.,- Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und einen QR-Code enthalten.,- Der Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Dies betrifft den Zeitpunkt der Probenentnahme und nicht den Erhalt des Ergebnisses.,- Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.,- Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.,- Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft nach abweichenden Anforderungen erkundigen. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Bei der Ankunft wird bei allen Reisenden ab 6 Jahren ein kostenloser Schnelltest durchgeführt. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: http://www.onda.ma/form.php. Das Formular muss von allen Reisenden ausgedruckt und unterschrieben mitgeführt werden. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.,Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:- Reisende benötigen einen Impfnachweis zur Einreise.,- Welche Impfnachweise anerkannt werden, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.,Wichtig am Zielort:Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch zahlreicher öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis benötigt.- Notstand: bis voraussichtlich zum 31 Januar 2022,- Ausgangssperre: nein,- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet,- Restaurants/Cafés: teilweise geöffnet,- Bars: teilweise geöffnet,- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen,- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet,- Kinos/Theater: teilweise geöffnet,- Strände: teilweise geöffnet,- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen,- Taxis: verfügbar mit Beschränkungen,- Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl - Maskenpflicht in Fahrzeugen, wenn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammen befördert werden,- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit,- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:,Reisepass,Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Vorläufiger Reisepass,Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Kinderreisepass,Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.,Minderjährige:,Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.Doppelstaatsbürger:,Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:,Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.Anforderungen der Fluggesellschaft:,Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.Reisehinweis:,Von Reisen in die Grenzregionen mit Algerien sowie das Gebiet der Westsahara wird abgeraten.Es wird davon abgeraten, sich jenseits von befestigten Straßen aufzuhalten.,Reisehinweis: ,Aktuell kann auf Seiten der deutschen Konsulate keine Hilfe gewährleistet werden, die Zusammenarbeit der Institutionen wurde vorübergehend eingestellt.,Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.Mitzuführende Dokumente:,- Weiter- oder RückflugticketEinreise auf dem Landweg:,Das Fahrzeug muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden, sonst wird die Ausreise verweigert und Zollstrafen drohen. Eine grüne Versicherungskarte muss mitgeführt werden. Zeitzone: -2 Std. zu MESZ, -1 Std. zu MEZ Strom: 220, Adapter nur für dicke Stecker http://reiseadapter-reisestecker.de/